Gedenktag am 8. Mai – unzureichend und halbherzig
3. Juni 2022
Unsere Pressemitteilung zum Beschluss der Bürgerschaft
HAMBURG, 03.06.2022 – Die Hamburger Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) begrüßt den Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft (Drs. 22/8241) vom 1. Juni, den 8. Mai in Hamburg zum offiziellen Gedenktag zu machen, als längst überfälligen Schritt in die richtige Richtung. Gleichzeitig kritisiert sie den Beschluss als unzureichend und halbherzig.
Der 8. Mai darf nicht in einer abgeschlossenen, historischen Bedeutung gewürdigt werden, wie es der Beschluss vorsieht. Denn die „Voraussetzungen für unser heutiges demokratisches Selbstverständnis“, wie es im Antrag heißt, sind nicht durch den 8. Mai 1945 geschaffen worden, sondern müssen jeden Tag aufs Neue, und besonders am 8. Mai mit Leben gefüllt werden. Dafür braucht es auch die Beteiligung der Zivilgesellschaft, Kultur und kollektives Zusammenkommen, statt nur Kranzniederlegungen und Reden in der Bürgerschaft. Die VVN-BdA Hamburg fordert deshalb den arbeits, schul-, und unifreien Feiertag am 8. Mai.
„Der 8. Mai ist nicht nur ein Tag des Gedenkens, sondern auch des Mahnens und der Auseinandersetzung mit der Frage, wie sich Faschismus und Menschenhass heute und in Zukunft verhindern lassen“, sagt Cornelia Kerth, Bundesvorsitzende der VVN-BdA. „Wie soll die Zivilgesellschaft an den angekündigten Veranstaltungen am 8. Mai teilnehmen, wenn sie arbeiten gehen muss?“