Drittstaatenflüchtlinge aus der Ukraine

Sprachcoaches gesucht

Im Kampf für ein Bleiberecht für Drittstaatenflüchtlinge aus der Ukraine, werden Sprachtrainer_innen gesucht.

Das Amt für Migration setzt als eines der Hauptkriterien für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, egal welcher Art, den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse. Die Sprachkurse Deutsch als Fremdsprache von VHS etc. sind überfüllt und haben meist lange Wartelisten. Deshalb sind wir dazu übergegangen, die Flüchtlinge privat zu coachen, anhand vorgegebener Prüfungsanforderungen und Unterrichtsmaterialien, sodass sie sich beim Erreichen der Anforderungen für den gewünschten Level für die Prüfung anmelden können. Überdies gibt es eine Plattform, wo sich die Sprachcoaches austauschen können.

Ich bin sicher, dass viele unserer Mitglieder der VVN-BdA Hamburg hervorragende Sprachtrainer:innen abgäben. Die OMAS GEGEN RECHTS sind übrigens auch dabei. (Natürlich könnt ihr auch Freund:innen und Bekannten Bescheid sagen, die nicht in der VVN sind.)

Ihr könnt euch ein entsprechendes Engagement vorstellen oder habt Fragen? Meldet euch bitte bei Traute Springer-Yakar: traute.springer-yakar@gmx.net

Zum Hintergrund

Beim russischen Angriff auf die Ukraine, befanden sich dort auch zahlreiche Studierende und Arbeitnehmer:innen aus Drittstaaten, in der Regel aus Afrika und Asien. Viele von ihnen, insbesondere die Arbeitnehmer:innen, hatten in der Ukraine ihren Lebensmittelpunkt gefunden. Als allen klar wurde, dass kein Ende dieses Krieges in Sicht war, entschlossen sich Tausende der Drittstaatler:innen zur Flucht. Weit über Tausend kamen so nach Hamburg, die meisten von ihnen Studierende, davon ca. 400 Medizinstudent:innen.

Alle geflüchteten Ukrainer:innen bekamen zügig eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung und sehr bald eine Unterkunft; Sprachkurse und Arbeitsmarkt standen ihnen offen. Nicht so die Drittstaatler:innen: In den ersten Tagen und Wochen des Krieges wurden sie meist zurückgeschickt, oder in ein Asylverfahren und zur Abgabe ihrer Pässe und Studiendokumente genötigt. Bestenfalls erhielten sie eine Fiktionsbescheinigung für sechs Monate, mit der Auflage, in dieser Zeit Spracherwerb und Hochschulzugang zu klären.

Als Ende August 2023 die ersten Bescheinigungen ausliefen und es für einige Drittstaatenflüchtlinge Aufforderungen zur Ausreise gab, bekam die VVN-BdA Hamburg die Einladung, am Bündnis für ein Bleiberecht der Drittstaatler:innen teilzunehmen.

Hier findet ihr einen Zeitungsartikel aus der Hinz und Kunzt zum Schicksal der Betroffenen. Bitte links auf das Bild klicken.

Hier findet ihr den aktuellen Flyer mit aktuellen Informationen und Forderungen. Bitte links auf das Bild klicken.