Bund der Antifaschistinnen und AntifaschistenLandesvereinigung Hamburg
Gedenken an die vier Antifaschisten August Lütgens, Bruno Tesch, Karl Wolff und Walter Möller, die am 1. August 1933 im Hof des Altonaer Gefängnisses hingerichtet wurden.
Am 1. August im Hof des Amtsgerichts Altona (Max-Brauer-Allee 91), 17 Uhr
Hintergrund:
Eine der ersten Maßnahmen, die nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten vorgenommen wurde, war die massenhafte Verfolgung und Ermordung der Kommunist:innen in Deutschland. So wurden eben solche Sondergerichte wie im Fall der Altonaer-Vier eingerichtet, um politische Gegner möglichst schnell wegzusperren oder zu ermorden. Es handelte sich dabei um Strafprozesse im Buch aber in der Realität konnte wer einmal angeklagt war nicht auf ein eine faire Verhandlung hoffen. So war es im Fall von Bruno Tesch so, das einseitig ermittelt, Meineid (Falschaussage) begangen und Zeug:innen zur Entlastung von Tesch nicht vorgelassen oder einfach komplett ignoriert wurden.
Und so wurden die vier Antifaschisten August Lütgens, Bruno Tesch, Karl Wolff und Walter Möller im Morgengrauen des 1. August 1933 im Hof des Altonaer Gefängnisses mit dem Handbeil hingerichtet. Die weiteren zwölf Angeklagten wurden zu teils langjährigen Haftstrafen verurteilt, so unter anderem Emil Wendt zu 10 Jahren Zuchthaus. Nach Verbüßung der Haftzeit wurde er in das Zuchthaus Waldheim in Sachsen gebracht, wo er am 26. Oktober 1944 ermordet wurde. Insgesamt fanden bis 1935 sechs Prozesse zum Altonaer Blutsonntag statt. (Quelle)