Bleiberecht für Lampedusa-Flüchtlinge!

25. September 2013

Rund 1400 Menschen forderten am 17. August vor dem Hauptbahnhof ein Bleiberecht für die mindestens 300 Lampedusa-Flüchtlinge. Unterstützt wurde die Demonstration von Gewerkschaften, Parteien, Verbänden und Kirchen. Anschließend ging es durch die Innenstadt. Der Senat hat Einzelprüfung zugesagt, ein generelles Bleiberecht aber bisher strikt abgelehnt.

Esther Bejarano, Ehrenvorsitzende der VVN-BdA, schrieb im Namen des Auschwitz-Komitees einen Offenen Brief an Bürgermeister Olaf Scholz. Darin heißt es u.a.: „Wir begrüßen die Initiative der libyschen Flüchtlinge, zusammengeschlossen in der Gruppe ‚Lampedusa in Hamburg‘. Wir schließen uns der Forderung nach Anerkennung ihres Aufenthaltsrechts gemäß § 23 Aufenthaltsgesetz an. Gemäß § 23 Aufenthaltsgesetz können die obersten Landesbehörden wie auch das Bundesinnenministerium im jeweiligen Einvernehmen ‚bestimmten Gruppen von Ausländern‘ aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilen. Für die Gruppe ‚Lampedusa in Hamburg‘ ist das möglich und dringend geboten. Die betroffenen Personen waren Teil der Zivilbevölkerung in Libyen, zu deren Schutz die Nato-Staaten nach eigener Darstellung im Jahr 2011 militärisch intervenierten. Sie haben ihre Lebensgrundlage vollständig verloren und waren gezwungen, Libyen über das Mittelmeer zu verlassen. Diejenigen, die den Krieg, die Bombardierungen, die Angriffe der Kriegsparteien und den Weg über das Mittelmeer überlebt haben, lebten bis zum Winter 2012/2013 unter meist katastrophalen Verhältnissen unter italienischer Verwaltung, Nach der Anerkennung ihres Flüchtlingsstatus wurden sie aufgefordert, Italien zu verlassen und sich in ein anderes europäisches Land zu begeben. Italien hat ein Signal gesetzt, dass die gesamte EU in der Verantwortung für das Schicksal der Flüchtlinge aus Libyen steht. (…) Deshalb fordern wir den Hamburger Senat auf, der … Gruppe ‚Lampedusa in Hamburg‘ das Aufenthaltsrecht und eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 23 zu erteilen. Vom Bundesinnenministerium fordern wir die Anordnung des Einvernehmens. Menschenrechte und humanitärer Schutz dürfen nicht einfach leere Worte bleiben, während die Betroffenen politischen Interessen erneut zum Opfer fallen.“      hjm