Flüchtlingsschutz ist unverhandelbar!

20. Juni 2023

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Am 26.05.23 feierte Deutschland ein trauriges Jubiläum – 30 Jahre Asylrechtsverschärfung.

Auf Betreiben der CDU-FDP-Regierung schränkte der Bundestag 1993 das Asylrecht drastisch ein. Auch die meisten SPD-Abgeordneten wollten die Zahl Schutzsuchender einschränken und stimmten zu. 3 Tage später starben in Solingen bei einem rassistischen Brandanschlag fünf aus der Türkei stammende Frauen und Mädchen.

In diesen Tagen sind EU und deutsche Regierung dabei, dem deutschen und europäischen Asylsystem und den Rechten der mit Ziel Deutschland fliehenden Menschen den Todesstoß zuversetzen. Die egelungen, auf die sich die EU-Innenminister*innen geeinigt haben, werden schwerwiegende Folgen aben: Unter anderem wurde beschlossen verpflichtende Grenzverfahren einzuführen, das Konzept der sicheren Drittstaaten“ zu verschärfen und das „Dublin-System“ zu modifizieren.

Die EU-Minister machen damit das Asylrecht zum Ausnahmerecht, das nur noch ganz wenige in Anspruch nehmen können:

  1. Massiv erschwerter Zugang zum EU-Asylsystem durch Sperrung der Fluchtwege
    Die bisher schon unmenschliche Zurückweisung von flüchtenden Menschen an den EU-Grenzen unter Beteiligung der EU-Grenz“schutz“agentur FRONTEX wird besonders im Mittelmeer intensiviert. EU-Staaten legalisieren die gegen EU-Recht verstoßenden Pushbacks. Rettungsschiffe werden durch immer strengere Auflagen daran gehindert Leben zu retten. Es werden sogar die Verbrecher der „Libyschen Küstenwache“ bei der mörderischen Jagd auf Flüchtende unterstützt und finanziert.
  2. Das Prinzip der „sicheren Drittstaaten“ und „sicheren Herkunftsländer“
    Das Konzept der sogenannten „sicheren Drittstaaten“, also Rückschiebung in Staaten, die Flüchtende
    auf ihrer Flucht passiert haben und die als „sicher“ erklärt wurden, dient dazu, dass europäische Staaten die Verantwortung für die Aufnahme von Flüchtlingen auslagern. So werden in Griechenland z.B. die Anträge von syrischen, afghanischen und weiteren Asylsuchenden als „unzulässig“ abgelehnt, weil die Türkei für sie sicher sei – obwohl diese massiv nach Afghanistan und auch nach Syrien abschiebt.
    Dieses Konzept wurde schon vor 30 Jahren ins deutsche Asylrecht eingeführt und ergänzt durch das Prinzip der „sicheren Herkunftsstaaten“. Danach werden Asylanträge von Menschen aus Staaten, die von Deutschen Behörden als „sicher“ eingestuft wurden, von vornherein als unbegründet abgelehnt. Die Liste dieser Staaten soll nun noch ausgeweitet werden.
  3. Internierungs-Lager in EU-Nachbarstaaten und Asylverfahren an den Außengrenzen
    Geplant ist, Flüchtende in geschlossenen Lagern an der EU-Außengrenze oder in EU-Nachbarstaatenwie Tunesien zu internieren. Befinden sich die Lager auf EU-Territorium, wird so getan, als wenn sie nicht eingereist wären, ihr Asylantrag wird im Eilverfahren geprüft (wobei nicht der Fluchtgrund, sondern Herkunft und Fluchtweg geprüft werden). Bis zu 12 Wochen soll diese „Vorprüfung“ und Internierung dauern. Und die allermeisten werden dann abgeschoben. Den Menschen wird die Möglichkeit genommen, sich rechtlich beraten zu lassen, sie werden von der Außenwelt abgeschirmt. Nicht einmal Familien mit Kindern werden von den verpflichtenden Grenzverfahren ausgenommen – selbst dem Überschreiten dieser roten Linie hat die Bundesregierung zugestimmt und damit vor den Forderungen der EU-Länder mit rechten Regierungen kapituliert.
  4. Modifizierte Fortführung der „Dublin-Verordnung“
    Die unfairen Zuständigkeitsregelungen der Dublin-Verordnung werden im Prinzip beibehalten. Das gilt insbesondere für das Ersteinreise-Kriterium, nach dem der EU-Staat, in dem ein Geflüchteter zuerst europäischen Boden betreten hat, für sein Asylverfahren zuständig ist. Bisher konnten Menschen aus zentraleuropäischen Staaten wie der BRD innerhalb von 6 Monaten in den Ankunftsstaat zurückgeschoben werden. Das geht vor allem zu Lasten der Schutzsuchenden, die lange auf die Prüfung ihres Asylantrags in der EU warten müssen. Nun wurde beschlossen, dass die Schutzsuchenden (nach der bis zu 12-wöchigen „Vorprüfung“ an der Außengrenze) paritätisch auf die EU-Staaten verteilt werden sollen. Aber die unwilligen Mitgliedsstaaten müssen – trotz der viel beschworenen Solidarität – auch zukünftig keine Flüchtlinge aufnehmen. Stattdessen können sie Geld zahlen, mit dem Grenzsicherungsmaßnahmen finanziert werden: 22.000 € soll ein Mensch auf der Flucht wert sein, den sie nicht aufnehmen wollen!
    So bekommt der Ausverkauf der Menschenrechte eine buchstäbliche Bedeutung

Noch sind die Beschlüsse nicht Gesetz: Das EU-Parlament muss ihnen noch zustimmen. Wir appellieren an das EU-Parlament, seiner humanitären Verantwortung gerecht zu werden und an die Bundesregierung, ihren eigenen Koalitionsvertrag ernst zu nehmen:

  1. Für menschenwürdige und faire Asylverfahren: Keine verpflichtenden Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen!
  2. Weg mit dem Drittstaats-Prinzip! Keine neuen „sicheren Drittstaaten“!
  3. Für echte Solidarität in der Flüchtlingsaufnahme: Keine Weiterführung des gescheiterten Dublin-Systems!
  4. Keine Behinderung der Seenotrettung!
  5. Sichere Fluchtwege nach Europa!
  6. Gleiche Rechte für ALLE Schutzsuchenden nach dem Vorbild der Behandlung Geflüchteter mit ukrainischem Pass!

Der ganze Aufruf samt Unterstützer:innen findet sich hier.