Gedenken an einen Widerstandskämpfer – 80 Jahre Todesurteil gegen Richard Trampenau

25. Juli 2013

Am 28. Juli 1933 wurde der bekannte Wilhelmsburger Widerstandskämpfer Richard Trampenau wegen schweren Landfriedensbruchs im Amtsgericht Harburg zum Tode verurteilt. Am 31. Januar war es in Wilhelmsburg zu einer Schießerei mit profaschistischen Stahlhelmern gekommen; vier Stahlhelmer wurden getroffen. Einer der Stahlhelmer hatte bei der Polizei behauptet, dass der Kommunist Trampenau der Schütze gewesen sei. Er war es jedoch nicht. Er kannte den wirklichen Schützen, hatte aber aus Prinzip vor Gericht seinen Namen nicht genannt. Das Todesurteil, wäre es denn vollstreckt worden, wäre also ein glatter Justizmord gewesen. Richard Trampenau wurde dann ins Zuchthaus Celle verlegt. Zum Glück konnte er seine Hinrichtung abwenden, und das Todesurteil wurde in lebenslänglich Zuchthaus geändert.

Trampenau hat die ganze Nazizeit im Zuchthaus Celle verbracht, hat aber überlebt. Die Harburger VVN-BdA veranstaltet aus diesem Anlass am 29. Juli um 17 Uhr eine Mahnwache vor dem Gerichtsgebäude Buxtehuder Straße 9. Bea Trampenau, Geschäftsführerin des antifaschistischen Bildungs- und Erholungsheims Heideruh, wird dort über ihren Vater sprechen.              Hans-Joachim Meyer